Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, und zwar auch in laufenden oder künftiger Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedingungen unserer Kunden, sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
1.1 Unsere Angebote und Kostenanschläge sind unverbindlich. Wir sind nur verpflichtet, solche Lieferungen und/oder Leistungen zu erbringen, die darin ausdrücklich spezifiziert sind.
1.2 Verträge mit uns kommen erst zustande, wenn wir uns zugegangene Aufträge und Bestellungen schriftlich angenommen uns zugegangene Annahmeerklärungen schriftlich bestätigt oder die vom Kunden bestellten Liefergegenstände oder Leistungen ausgeliefert oder erbracht haben. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen.
1.3 Sämtliche dem Kunden gemachte Angaben (z. B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Farb-, Maß- und Gewichtsangaben) beruhen auf branchenüblichen Normen. Wir sind jederzeit zu Änderungen dieser Unterlagen, Angaben und der Liefergegenstände selbst - z. B. Konstruktions- oder Formveränderungen, Farbabweichungen berechtigt. Bei genormten Waren gelten die auf den Normblättern zugelassenen Toleranzen.
1.4 An allen o. g. Unterlagen behalten wir uns Eigentums-, Urheber- und sonstige Schutzrechte vor. Ohne unsere vorherige Zustimmung dürfen diese Unterlagen in keiner Weise zu vertragsfremden Zwecken benutzt, insbesondere nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen sind sie uns unverzüglich zurückzugeben.
2.1 An von uns zur Verfügung gestellten Programmen und den dazugehörigen Dokumentationen sowie diesbezüglichen nachträglichen Ergänzungen wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch durch den Kunden im Zusammenhang mit den Produkten, für die die Software geliefert wurde, eingeräumt.
2.2 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Software und die dazugehörigen Dokumentationen ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kopien dürfen durch den Kunden nur für Archivzwecke oder als Ersatz angefertigt werden. Sofern Originale einen Urheberrechtsschutz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser von dem Kunden auf den Kopien ebenfalls anzubringen.
3.1 Fristen verlängern sich angemessen, wenn der Vertrag mit unserem Kunden geändert oder ergänzt wird oder wenn unser Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nachkommt.
3.2 Fristen und Termine sind nur verbindlich, soweit sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichviel, ob sie bei uns oder unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen oder, soweit sie zur Unmöglichkeit der Leistungen führen, insgesamt von der Liefer-/Leistungspflicht. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt.
4.1 Alle Preise verstehen sich rein netto in Euro ab unserem Lieferwerk ausschließlich Transport und sonstiger Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe am Tage der Lieferung. Kosten für Sonderverpackungen (z.B. bei transportempfindlichen Artikeln) und Ersatzverpackungen (z.B. für ein unverpackt geliefertes Reparaturgerät) berechnen wir zum Selbstkostenpreis.
4.2 Sollten bei Verträgen, die Lieferung/Leistung erst für einen Zeitraum vorsehen, der über vier Monate nach Vertragsschluss liegt, während des Zeitraumes vom Vertragsschluss bis zur Vertragserfüllung bei uns Kostenerhöhungen eintreten, so sind wir berechtigt, einen entsprechend erhöhten Preis zu verlangen.
5.1 Sämtliche Zahlungen im Warenverkehr Deutschlands sind entweder bei Übergabe des Liefer-/Leistungsgegenstandes an den Kunden bzw. binnen 14 Tagen nach Erhalt unserer Bereitstellungsanzeige und/ oder unserer Rechnung ohne jeden Abzug an uns zu leisten. Je nach dem welcher Zeitpunkt früher eingetreten ist. Im Warenverkehr mit Partnern außerhalb Deutschlands sind wir berechtigt, Vorkasse zu verlangen.
5.2 Ist Ratenzahlung vereinbart und kommt der Kunde mit zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug, wird der gesamte Restbetrag sofort fällig.
5.3 Wechsel nehmen wir nicht an.
5.4 Wir sind berechtigt, unseren Kunden ab Fälligkeitstag Zinsen in gesetzl. Höhe, aber dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten zu berechnen. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
5.5 Werden uns nach Vertragsabschluß Umstände bekannt die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden begründen (z.B. Zahlungsverzug, nicht termingerechte Einlösung von Wechseln oder Schecks, unzureichende Auskünfte) sind wir berechtigt, die uns obliegende Lieferung/Leistung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt und unsere fälligen Forderungen - auch aus etwaigen anderen Geschäften einer laufenden Geschäftsverbindung erfüllt oder Sicherheit hierfür geleistet hat.
6.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen uns gerichtete Ansprüche ohne unsere schriftliche Einwilligung auf Dritte zu übertragen.
6.2 Der Kunde darf mit Gegenforderungen nur insoweit aufrechnen. als diese Gegenforderungen von uns nicht bestritten werden und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
6.3 Der Kunde ist nicht berechtigt, uns gegenüber Zurückbehaltungsrechte wegen etwaiger Gegenansprüche aus anderen Geschäften geltend zu machen Ziff. 7.2 gilt entsprechend.
7.1 Erfüllungsort für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist Gera, falls sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles etwas anderes ergibt.
7.2 Wir sind zu Teillieferungen und -leistungen berechtigt.
7.3 Die Gefahr aller von uns erbrachten Lieferungen und Leistungen geht mit der An- bzw. Abnahme, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werkes auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn wir noch weitere Leistungen (z. B. Transport oder Oberführung) übernommen haben.
7.4 Verzögert sich die An-/Abnahme bzw. das Verlassen unseres Werkes aus Gründen. die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr spätestens am 9. Werktag nach Aufforderung gern. Ziff. 5.1 auf den Kunden über.
8.1 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten und/oder eingebauten Gegenständen (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Tilgung sämtlicher Anspruche- gleich welcher Art - vor, die von uns gegen unseren Kunden aus diesem Vertrag sowie aus der Geschäftsverbindung zu dem Kunden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und künftig zustehen.
8.2 Der Kunde ist zum Weiterverkauf, zur Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung sowie zur anschließenden Veräußerung der Vorbehaltsware im Rahmen von verlängerten Eigentumsvorbehalten berechtigt, sofern dieses im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb erfolgt. Nicht gestartet ist insbesondere eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware durch den Kunden. Das Eigentum an der Vorbehaltsware darf der Kunde auf seine Abnehmer erst nach vollständiger Tilgung unserer Forderungen übertragen.
8.4 Der Kunde tritt alle ihm im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten sowie etwaige Ansprüche gegen seinen Versicherer als Sicherheit im Voraus an uns ab. Für den Fall des Exports der Gegenstände tritt der Kunde ferner hiermit an uns alle Ansprüche ab, die ihm im Zusammenhang mit dem Export gegen inländische und ausländische Banken zustehen oder künftig zustehen werden, insbesondere die Ansprüche aus Inkassoaufträgen, aus Akkreditiven oder Akkreditivbestätigungen sowie aus Bürgschaften und Garantien. Wird die Vorbehaltsware vorn Kunden zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, sei es ohne, sei es nach Verarbeitung, verkauft, gelten die Forderungen in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an uns abgetreten.
8.5 Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen aus den Weiterverkäufen der Vorbehaltsware trotz ihrer Abtretung an uns berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen, Eingezogene Beträge hat er in Höhe der uns zustehenden Forderungen unverzüglich an uns abzuführen.
8.6 Auf Verlangen des Kunden senden wir das uns zustehende Eigentum an der Vorbehaltsware und die an uns abgetretenen Forderungen auf den Kunden insoweit zurück übertragen, als deren Wert den Wert der uns gegen den Kunden insgesamt zustehenden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
9.1 Für Mängel und für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften an von uns gelieferten Gegenständen oder erbrachter Leistungen, die uns innerhalb der in der Ziffer 10.2 genannten Fristen vom Kunden schriftlich angezeigt werden und nachweisbar auf von uns zu vertretende Material- oder Konstruktionsfehler oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leisten wir ausschließlich in der Weise Gewähr, dass wir nach unserer Wahl in unserem Werk nachbessern oder mangelfreie Gegenstände/Ersatzteile ab unserem Werk nachliefern. Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) kann der Kunde nur verlangen, wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Kunden unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt, oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Für Teile oder Bestandteile aus Glas wird keine Gewähr übernommen.
9.2 Mängelrügen haben unverzüglich zu erfolgen, und zwar bei offenen Mängeln binnen 2 Tagen seit An- bzw. Abnahme und bei versteckten Mängeln binnen 8 Tagen nach ihrer Entdeckung.
9.3 Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung sind wir nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen verpflichtet. Ersetzte Teile werden unser Eigentum, falls nicht auch der Kunde an den ersetzten Teilen vor Ausführung der Leistungen schriftlich Ansprüche geltend macht.
9.4 Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit begründeten Nachbesserungs-/ Nachlieferungsverlangen tragen wir nur insoweit, als es sich nicht um außergewöhnliche Beförderungskosten handelt. Ergibt die Prüfung einer Mängelrüge, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die Kosten der Reparatur und Prüfung dem Kunden auf der Grundlage unserer jeweils gültigen Reparaturkostensätze berechnet.
9.5 Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn die gelieferten Gegenstände oder erbrachten Leistungen verändert, unsachgemäß behandelt, be- oder verarbeitet werden.
9.6 Gewährleistungsansprüche des Kunden basieren auf den jeweiligen gesetzlichen Festlegungen , die in Deutschland gelten. Die Gewährleistungspflichten beginnen mit Übergabe des Liefer-/Leistungsgegenstandes an den Kunden oder mit Abnahme unserer Lieferungen und Leistungen zu laufen, Durch von uns vorgenommene Instandsetzungsarbeiten werden die ursprünglichen Gewährleistungsfristen weder gehemmt noch unterbrochen.
9.7 Bei Verschleiß von Verschleißteilen stehen dem Kunden keine Gewährleistungs- und/oder sonstige Ansprüche gegen uns zu.
10.1 Wir haften bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb solcher Pflichten ist unsere Haftung dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und der Höhe nach auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadensbeschränkt. Schadenersatzansprüche gegen die UST sowie ihre Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen, gleich aus weichem Rechtsgrund (z.B. aus Beratung, positiver Vertragsverletzung, unlauter Handlung oder Produzentenhaftung), insbesondere auch für indirekte und Folgeschäden, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Hierbei ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens eschränkt.
10.2 Schadensersatzansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung/Leistung oder wegen Nichtlieferung/-leistung sind der Höhe nach in jedem Falle auf den der jeweiligen Lieferung/Leistung zugrunde liegenden Angebots- oder Rechnungsbetrag begrenzt.
10.3 Aus Auskünften, Beratungen. Gebrauchsanweisungen, Bedienungsanleitungen usw. können - außer im Falle groben Verschuldens (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) - keine Rechte gegen uns hergeleitet werden.
10.4 Auf etwaige Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund des Produkthaftungsgesetzes oder wegen eines Fehlers zugesicherter Eigenschaften finden die obigen Ziffern 11.1 - 11.3 keine Anwendung.
10.5 Werden uns Gegenstände in Gewahrsam gegeben, so erfolgt die Verwahrung auf Gefahr und Kosten des Kunden. Sofern nichts anderes vereinbar; ist, ist der Kunde verpflichtet, an uns für die Lagerung die dafür übliche Vergütung eines gewerblichen Lagerhalters zu zahlen.
10. 6 Führt der Kunde die von uns gelieferten Liefer-/Leistungsgegenstände aus. hat der Kunde in eigener Verantwortung alle insoweit einschlägigen rechtlichen Bestimmungen zu beachten.
11.1 An Software, die von einem UST unabhängigen Softwarelieferanten entwickelt wurde und den jeweils dazugehörigen Dokumentationen und nachträglichen Ergänzungen wird dem Käufer ein nicht ausschließliches und nichtübertragbares Nutzungsrecht zum internen Gebrauch mit den Produkten, für die die Software geliefert wird, eingeräumt (alle sonstigen Rechte an der Software und den Dokumentationen einschließlich der Kopien und nachträglichen Ergänzungen bleiben bei UST bzw. dem Software-Lieferanten). Der Käufer hat sicherzustellen, dass diese Software und Dokumentationen ohne UST's vorherige schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich sind. Kopien dürfen grundsätzlich nur für Archivzwecke, als Ersatz oder zur Fehlersuche angefertigt werden: Absatz 1 gilt entsprechend. Die Überlassung von Quellenprogrammen bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Sofern Originale einen auf Urheberrechtsschurz hinweisenden Vermerk tragen, ist dieser Vermerk vom Käufer auch auf den Kopien anzubringen. Soweit nichts anderes vereinbart wird, gilt das Nutzungsrecht jeweils mit Auftragsbestätigung und Lieferung der Software, Dokumentationen und nachträglicher Ergänzungen als erteilt.
11.2 Jede Veränderung der Kennzeichnung unserer Waren, insbesondere jede Entfernung unserer Gerätenummern und Typenschilder sowie jede Art von Sonderkennzeichnung, die als Ursprungszeichen unseres Kunden oder eines Dritten angesehen werden konnte, ist unzulässig.
11.3 Wir übernehmen gegenüber unserem Kunden die Haftung dafür, dass die gelieferte Ware als solche frei von Schutzrechten Dritter ist. Unsere Haftung Ist ausgeschlossen, wenn unsere Lieferungen und Leistungen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben entwickelt oder gefertigt worden ist, oder wenn eine etwaige Schutzrechtsverletzung durch eine Verwendung der gelieferten Ware in Kombination mit irgendeiner andern. nicht von uns gelieferten Ware entstanden ist. Ferner ist unsere Haftung wegen Schutzrechtsverletzungen ausgeschlossen für Verwendungen, die unser Kunde nicht vorher mitgeteilt hat. Unsere Haftung ist begrenzt auf die Zahlung einer üblichen Lizenzgebühr. Für durch Schutzrechtsverletzungen verursachte Folgeschäden einschließlich entgangenen Gewinnes haften wir nicht.
12.1 Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten - auch aus Urkunden, Wechseln und Schecks - ist im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen Gera. Wir bleiben jedoch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden auch vor dem Gericht geltend zu machen, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Wohnort der Sitz oder Vermögen des Kunden befindet.
12.2 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.04.1980.
Stand 1/2008
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gefördert durch Im Rahmen der Beratungsrichtlinie des Freistaates Thüringen erhält unser Unternehmen eine Förderung für Beratungen und Prozessbegleitungen. Diese unterstützen Strategien zum Aufbau und zur nachhaltigen positiven Entwicklung und Sicherung von KMUs. Die daraus resultierenden Ergebnisse und Handlungsempfehlungen werden in einem Beratungsbericht festgehalten. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und aus Mitteln des Freistaats Thüringen.